Humanitas Treuchtlinger Bestattungsinstitut

Bestattungs­vorsorge

Bestattungsvorsorge - Mit Blick in die Zukunft

Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen.

Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen.
Seien Sie mutig und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat. So klären Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche und sichern das Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Wir sind Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Sie können mit uns über alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll sprechen. Mit der Mitgliedschaft haben wir die hohen Standards unserer Berufsorganisation anerkannt und sind berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anzubieten.

Wie es funktioniert:

Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt iedoch auch hier immer über den Bestatter.